spot_img
StartNewstickerKurzarbeitergeld: Das sollten Arbeitnehmer wissen

Kurzarbeitergeld: Das sollten Arbeitnehmer wissen

Kurzarbeitergeld: Das sollten Arbeitnehmer wissen

Aufgepasst: Kurzarbeitergeld hat steuerliche Folgen! (Bildquelle: luismolinero/stock.adobe.com)

Die Verbreitung von Covid-19 rund um den Globus macht der heimischen Wirtschaft ganz schön zu schaffen. Viele Branchen sind schwer getroffen und ansässige Unternehmen mussten ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Für Millionen von Angestellten hatte das eine Reduzierung des Arbeitsentgelts zur Folge. Einen Teil des entfallenen Arbeitsentgelts kompensiert das Kurzarbeitergeld. Der Bezug kann jedoch im Folgejahr zu einem bösen Erwachen führen. Denn dadurch kann eine Nachzahlung im Rahmen der Einkommensteuererklärung fällig werden. Die Steuerexperten der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) verraten alles Wissenswerte rund um das
Kurzarbeitergeld und dessen Steuerfolgen.

Steuererklärung wird zur Pflicht

Wer Kurzarbeitergeld erhalten hat, hat eine sogenannte Lohnersatzleistung für einen Teil seines Gehalts bekommen. Die Höhe des Kurzarbeitergelds ist von der Dauer der Kurzarbeit, von der Steuerklasse, dem Familienstand und den Lohnsteuermerkmalen abhängig. Der Bezug einer Lohnersatzleistung über 410 Euro im Jahr führt zur Verpflichtung, eine Steuererklärung einzureichen. Das Unterlassen kann übrigens von den Finanzbehörden sanktioniert werden. Da das Kurzarbeitergeld vom Arbeitgeber und nicht von der Agentur für Arbeit überwiesen wurde, ist dessen Höhe auf der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt und kann somit leicht abgelesen werden.

Erhöhung der Steuerprogression

Hat das Kurzarbeitergeld im Jahr 2020 Lohnausfälle teilweise aufgefangen, führt es 2021 möglicherweise zu einer Steuernachzahlung. Obwohl Lohnersatzleistungen grundsätzlich nicht besteuert werden, d.h. keine Einkommensteuer darauf fällig wird, unterliegen sie dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Kurzarbeitergeld im Rahmen der Steuererklärung, also im Nachhinein, zum regulären Arbeitslohn hinzugerechnet wird, um den individuellen Steuersatz festzulegen. Es erhöht somit die Bemessungsgrundlage und den Steuersatz für das regulär ausbezahlte Gehalt und alle übrigen steuerpflichtigen Einkünfte.

Als der Arbeitgeber die Lohnsteuer laufend monatlich abgeführt hat, um das Gehalt auszuzahlen, wurde das Kurzarbeitergeld dabei nicht berücksichtigt. Das Finanzamt holt sich die fehlenden Steuereinnahmen daher im Folgejahr zum Teil wieder zurück. Auch eine freiwillige Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitgeber wurde durch das Corona-Steuerhilfegesetz vorübergehend steuerfrei gestellt. Diese kann bis zu einer Höchstgrenze von 80 Prozent des Lohnausfalls zusammen mit dem Kurzarbeitergeld gewährt werden. Jedoch unterliegen diese Zuschüsse ebenfalls dem Progressionsvorbehalt.

Steuernachzahlungen als Folge

Mit dem Steuerbescheid kommt dann die Gewissheit, dass die Steuererstattung entweder durch den Erhalt des Kurzarbeitergeldes gekürzt wurde oder unter Umständen sogar eine Steuernachzahlung fällig wird. Damit es später keine unangenehmen Überraschungen gibt, kann man sich schon vorab, z.B. von der Lohi, das Steuerergebnis berechnen lassen. Ob tatsächlich eine Nachzahlung an das Finanzamt notwendig wird, hängt von vielen Faktoren ab. Dazu zählen die Dauer und der Anteil der Kurzarbeit. Eine entscheidende Rolle spielen auch der individuelle Grenzsteuersatz und die Steuerklassenverteilung bei Ehegatten. Wer etwas von der Steuer, z.B. hohe Werbungskosten, abzusetzen hat, kann aber eine erwartete Nachzahlung abmildern.

www.lohi.de/steuertipps

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit nahezu 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Firmenkontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Jörg Gabes
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 503159
info@lohi.de
http://www.lohi.de

Pressekontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 503147
presse@lohi.de
http://www.lohi.de

Interessiert an aktuellen Trends und Themen aus der Produktionsbranche? Dann abonnieren Sie unseren Newsletter:

Interessiert an aktuellen Trends und Themen aus der Produktionsbranche? Dann abonnieren Sie unseren Newsletter:

Pressedienst
Pressedienst
Laura ist als Junior Marketing Manager bei Business Today Network tätig. Zuletzt machte Sie Ihren Master-Abschluss in BWL mit Schwerpunkt Marketing.

zugehörige Artikel

TOP ARTIKEL

Über Produktionsleiter.today

Produktionsleiter.today ist eine von fünf Special-Interest-Seiten des Business.today Networks und richtet sich an Produktionsleiter und Entwicklungsleiter. Wir bieten Produktions-Entscheidern aktuelle Konferenzen, Vorträge, Whitepaper und Fachartikel aus den Bereichen Fertigung, Industrie 4.0 und Industrieservice.

Aktuelle Meldungen

ECO Hotelservice – Personalmangel zwingt zum Umdenken: Hotels setzen verstärkt auf externe Reinigungsdienstleister

ECO Hotelservice baut bundesweites Netz aus - mit Festpreisstrukturen,...

Prüfservice KFK

Bundesweite Elektroprüfungen für mehr Sicherheit in Unternehmen KFK KONRAD® GmbH...

Alibaba Group wird Partner der UEFA-Klubwettbewerbe der Herren von 2027/28 bis 2032/33 sowie der UEFA EURO 2028™

Die Alibaba Group hat heute eine mehrjährige Partnerschaft mit...

Beliebt

G&M Team GmbH erweitert ihr Dienstleistungsangebot um professionelle Rohrreinigung in München

Büroreinigung in MünchenMünchen, 05.03.2024 - Die G&M Team GmbH,...

Was sollte eine Videoschnittsoftware im Jahr 2025 leisten?

Das Jahr 2024 brachte höhere Anforderungen an moderne Software...

Hochstapler erwünscht – Eine Handlungsempfehlung für die Logistik

Auch die Logistik muss sich dem Wandel der Zeit...

Fachportale

© 2023 Business.today Network GmbH. All Rights Reserved.