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EuG revolutioniert Vorsteuerabzug: Grundsatzurteil setzt Milliarden an Liquidität für Unternehmen frei

EuG revolutioniert Vorsteuerabzug: Grundsatzurteil setzt Milliarden an Liquidität für Unternehmen frei

Kommentar von Alvarez & Marsal zum aktuellen Urteil der Europäischen Gerichtshof

– Europäischer Gerichtshof bricht starre Rechnungs-Regeln: Vorsteuerabzug bereits im Leistungsmonat zulässig.
– Unmittelbarer Liquiditätsvorteil für Unternehmen durch beschleunigten Cashflow.
– Alvarez & Marsal Tax: „Das Ende des unnötigen Formalismus bei der Umsatzsteuer.“

München – 18. Februar 2026 – Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit einem wegweisenden Urteil (Urteil vom 11.02.2026, Rs. T-689/24) die Spielregeln für den Vorsteuerabzug in Europa grundlegend geändert. Unternehmen können die Vorsteuer künftig deutlich früher geltend machen, was zu einem unmittelbaren Liquiditätsschub führt. Das Gericht stellt klar: Das materielle Recht auf Steuerentlastung wiegt schwerer als bürokratische Belegfristen.
Bisher scheiterte der Vorsteuerabzug im Monat der Leistungserbringung oft an einer formalen Hürde: Lag die Rechnung am letzten Tag des Monats noch nicht physisch vor, musste der Abzug auf den Folgemonat verschoben werden. Im zugrunde liegenden Fall einer polnischen Energie-Verrechnungsstelle verweigerten die Behörden den Abzug im Leistungszeitraum, weil die Rechnungen erst Tage später eintrafen. Der EuG erteilte dieser Praxis nun eine Absage.
Kernaussage des Gerichts: Solange die Leistung erbracht wurde und die Rechnung vorliegt, bevor die Steuererklärung abgegeben wird, darf der Abzug im Leistungsmonat erfolgen.

Matthias Luther, Managing Director bei Alvarez & Marsal (A&M) Tax und Steuerexperte kommentiert die Entscheidung des EuGH wie folgt:
„Dieses Urteil ist ein Paukenschlag für jede Finanzabteilung. Der EuGH beendet die künstliche Verzögerung des Vorsteuerabzug. Für Unternehmen mit hohen Einkaufsvolumina bedeutet das einen massiven Liquiditätsvorteil: Das Geld bleibt früher im Unternehmen, statt als zinsloses Darlehen beim Finanzamt zu liegen.“

Die Experten von Alvarez & Marsal sehen drei zentrale Auswirkungen:
1.Optimierter Cashflow: Vorsteuerbeträge werden bis zu einen Monat früher erstattet oder mit der Zahllast verrechnet.
2.Zinsvorteile für die Vergangenheit: Unternehmen können für offenstehende Jahre prüfen, ob durch die neue Zeitrechnung Zinserstattungen geltend gemacht werden können.
3.Weniger Sanktionsrisiken: Der Vorwurf der „falschen Periodenzuordnung“, ein Klassiker in Betriebsprüfungen, verliert seine Grundlage, sofern die Rechnung bei Deklaration vorlag.

Handlungsbedarf für CFOs
Das Urteil zwingt Unternehmen dazu, ihre Buchhaltungsprozesse (Cut-off-Logik) neu zu bewerten. „Wer jetzt seine IT-Systeme und Deklarationsabläufe anpasst, sichert sich einen Wettbewerbsvorteil durch höhere Cash-Reserven“, so Luther weiter. „Gleichzeitig sollte das Urteil als strategisches Instrument in jeder laufenden Betriebsprüfung eingesetzt werden, um formale Kürzungen abzuwehren.“

Über Alvarez & Marsal
Alvarez & Marsal wurde 1983 gegründet und ist ein weltweit führendes Unternehmen für professionelle Dienstleistungen. Das Unternehmen ist bekannt für seine Führungsqualität, sein engagiertes, ergebnisorientiertes Handeln – Leadership, Action, Results und bietet Beratungs-, Leistungsverbesserungs- und Turnaround-Management-Services an. Alvarez & Marsal liefert praktische Lösungen für die individuellen Herausforderungen seiner Kunden. Mit seinem weltweiten Netzwerk von erfahrenen Mitarbeitern, erstklassigen Beratern sowie Experten mit langjähriger Erfahrung in Aufsichtsbehörden und Industrieunternehmen unterstützt Alvarez & Marsal Unternehmen, Vorstände, Private-Equity-Unternehmen, Anwaltskanzleien und Regierungsbehörden dabei, ihre Transformation voranzutreiben, Risiken zu minimieren und in jeder Wachstumsphase Mehrwert zu schaffen.
Um mehr zu erfahren, besuchen Sie AlvarezandMarsal.com und folgen Sie uns auf LinkedIn, auf X und auf Facebook.

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Laura ist als Junior Marketing Manager bei Business Today Network tätig. Zuletzt machte Sie Ihren Master-Abschluss in BWL mit Schwerpunkt Marketing.

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