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Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung

Neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Abzug von Drittaufwand

Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung

Steuerberater Roland Franz

Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist darauf hin, dass der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 9. September 2025 (VI R 16/23, NWB UAAAK-03044) entschieden hat, dass Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung nur dann als Werbungskosten abziehbar sind, wenn sie vom Steuerpflichtigen selbst getragen wurden.

Zahlungen des Ehegatten, der allein Mietpartei ist und die Aufwendungen aus eigener Verpflichtung begleicht, können dem anderen Ehegatten nicht zugerechnet werden.

Das Gericht begründet seine Entscheidung wie folgt: Eine Zurechnung über Drittaufwand, abgekürzten Zahlungs- oder Vertragsweg scheidet aus, weil die Belastung nicht die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen mindert.

„Ehegatten müssen ihre Aufwendungen daher strikt personenbezogen nachweisen. Nur derjenige, der selbst vertraglich verpflichtet ist oder dem die Kosten wirtschaftlich zuzurechnen sind, kann Unterkunftskosten einer doppelten Haushaltsführung geltend machen“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Quelle: NWB-Verlag, NWB 16/2026

Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.

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Laura ist als Junior Marketing Manager bei Business Today Network tätig. Zuletzt machte Sie Ihren Master-Abschluss in BWL mit Schwerpunkt Marketing.

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