Produktionsleiter.today Produktionsleiter.today
  • Top Themen
  • Fertigung
  • Industrie 4.0
  • Industrieservice
  • Whitepaper
  • Logistyx Content Hub
    On-Demand-Webinar: Wie Sie in Krisenzeiten die Risiken für die Supply Chain mindern

    On-Demand-Webinar: Wie Sie in Krisenzeiten die Risiken für die Supply Chain mindern

    Markenhersteller impfen ihre Lieferketten gegen das Coronavirus

    Markenhersteller impfen ihre Lieferketten gegen das Coronavirus

    Logistik Trends 2020 – die radikalen Veränderungen im Industriesektor

    Logistik Trends 2020 – die radikalen Veränderungen im Industriesektor

    Ist Ihr Omni-Channel-Fulfillment dem Weihnachtsgeschäft gewachsen?

    Ist Ihr Omni-Channel-Fulfillment dem Weihnachtsgeschäft gewachsen?

  • Veranstaltungen
Go to...

    Brille als Werbungskosten absetzen?

    Laura LangerLaura Langer
    September 20, 2021

    Brille als Werbungskosten absetzen?

    Steuerberater Roland Franz

    Essen – Die Kosten für eine Brille sind leider nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass Hilfsmittel zur Beseitigung einer körperlichen Schwäche, wie Brillen, von der Rechtsprechung grundsätzlich nicht als Arbeitsmittel angesehen werden (Finanzgericht Berlin, Urteil vom 22.2.1984 (!) – II 470/82, EFG 1984. Der Bundesfinanzhof teilt diesen Standpunkt (BFH, Urteil vom 20.7.2005- VI R 50/03). Die Aufwendungen hierfür werden als Kosten der Lebensführung eingeordnet und zwar auch dann, wenn das Hilfsmittel ausschließlich bei der Berufstätigkeit benutzt wird.

    „Auch wenn Sie eine Brille ausschließlich am Arbeitsplatz tragen, können Sie die Kosten nicht als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung eintragen, denn die Brille korrigiert Ihre Sehschwäche. Hätten Sie keine Sehschwäche, müssten Sie die Brille gar nicht erst tragen, so die Begründung des Bundesfinanzhofs in einem Urteil von 2005. Der BFH sieht die Verbindung zu der körperlichen Schwäche, also den privaten Bezug, als entscheidend an. Dementsprechend ist die Brille ein medizinisches Hilfsmittel, kein Arbeitsmittel“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

    Ein Arbeitsmittel liegt nur dann vor, wenn das Hilfsmittel nicht eine körperliche Schwäche ausgleichen soll, sondern z. B. dem Schutz bei der Berufstätigkeit dient (z. B. Schutzbrillen). Der Bundesfinanzhof lässt einen Abzug von Aufwendungen für den Erwerb einer Bildschirmarbeitsplatzbrille nur dann als Werbungskosten zu, wenn die Sehbeschwerden auf die Tätigkeit am Bildschirm zurückgeführt werden können. Dies lässt sich in der Praxis so gut wie nicht nachweisen; allenfalls durch ein amtsärztliches Gutachten (!). Mithin können körperliche Hilfsmittel nur dann zu Werbungskosten führen, wenn die körperliche Schwäche auf eine Berufskrankheit oder einen Berufsunfall zurückzuführen ist.

    Beispiele im Bereich Werbungskosten/Betriebsausgaben:

    Sonnenbrille: nein, genereller Ausschluss steuerlicher Berücksichtigung.

    Schutzbrille: ja, aber es muss sich um Augen- und Gesichtsschutz im Sinne des Arbeitsschutzes handeln.

    Sportbrille: nein, genereller Ausschluss steuerlicher Berücksichtigung.

    Bildschirmarbeitsplatzbrille: nein, der Bundesfinanzhof schließt einen Abzug seit Jahren kategorisch aus (zwei Urteile a) 23.10.1992, VI R 31/92 und b) 20.07.2005, VI R 50/03).

    Gletscherbrille: nein, genereller Ausschluss steuerlicher Berücksichtigung.

    Halbbrille (Lesebrille mit horizontal halbierten Gläsern): nein, genereller Ausschluss steuerlicher Berücksichtigung.

    EnChroma-Brille (Kompensation von Farbschwächen): nein, genereller Ausschluss steuerlicher Berücksichtigung.

    Medizinische Hilfsmittel als außergewöhnliche Belastung absetzen
    Immerhin kann man die Kosten für medizinische Hilfsmittel wie eine Zahnprothese, eine Brille oder ein Hörgerät -bei ärztlicher Indikation- als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen ( Ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, z.B. BFH-Urteil vom 26.6.2014- VI R 51/13, BStBl 2015, II, S. 9.) Allerdings bleibt der Kostenabzug faktisch oft ausgeschlossen, weil betragsmäßig erst die Zumutbarkeitsschwelle (§ 33 Abs.3 Einkommensteuergesetz; immerhin mindestens 1% der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 Einkommen-
    steuergesetz)) überschritten werden muss.

    „Aufgrund der strengen Rechtsprechungsvorgaben ist ein Werbungskosten- und/oder Betriebsausgabenabzug für die Anschaffung einer Brille weitgehend ausgeschlossen. Demgegenüber können außergewöhnliche Belastungen, ärztliche Indikation vorausgesetzt, nahezu vorbehaltlos geltend gemacht werden“, hält Steuerberater Roland Franz fest.

    Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

    Firmenkontakt
    Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
    Bettina M. Rau-Franz
    Moltkeplatz 1
    45138 Essen
    0201-81095-0
    [email protected]
    http://www.franz-partner.de

    Pressekontakt
    GBS-Die PublicityExperten
    Dr. Alfried Große
    Am Ruhrstein 37c
    45133 Essen
    0201-8419594
    [email protected]
    http://www.publicity-experte.de

    Laura Langer

    Laura Langer

    Laura ist als Junior Marketing Manager bei Business Today Network tätig. Zuletzt machte Sie Ihren Master-Abschluss in BWL mit Schwerpunkt Marketing.

    Related Posts

    • Mehr digitale Beschaffung: Besonders der Mittelstand muss in der Krise nachrüsten

      Mehr digitale Beschaffung: Besonders der Mittelstand muss in der Krise nachrüsten

      Hochstapler erwünscht - Eine Handlungsempfehlung für die Logistik

      Hochstapler erwünscht – Eine Handlungsempfehlung für die Logistik

      Großer Schritt in die Zukunft: Bayrisches Wasserstoff-Technologie-Anwenderzentrum erhält Zuschlag

      Großer Schritt in die Zukunft: Bayrisches Wasserstoff-Technologie-Anwenderzentrum erhält Zuschlag

    Industrie 4.0

    • Die neue Lobby: Kontaktlose Eingangsoptionen in der Gebäudeplanung nach der Pandemie
      Die neue Lobby: Kontaktlose Eingangsoptionen in der Gebäudeplanung nach der Pandemie
    • Digitale Zwillinge: Unterstützung von Maschinenbauern bei virtuellen Fabrikabnahmetests
      Digitale Zwillinge: Unterstützung von Maschinenbauern bei virtuellen Fabrikabnahmetests
    • Die Implementierung eines Energiemanagementsystems in 3 Schritten
      Die Implementierung eines Energiemanagementsystems in 3 Schritten
    • Carrypicker und die transport logistic 2021: Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Potenziale der Künstlichen Intelligenz
      Carrypicker und die transport logistic 2021: Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Potenziale der Künstlichen Intelligenz

    Fertigung

    • Zwei von drei Betrieben erlebten 2021 Liquiditätsengpässe durch Zahlungsausfall und -verzug
    • Die Vorteile von modernen ERP-Systemen in der Fertigungsindustrie
      Die Vorteile von modernen ERP-Systemen in der Fertigungsindustrie
    • Hochdynamische Produktions- und Prozessoptimierung: Leadec ist zertifizierter COPA-DATA Bronze Partner
      Hochdynamische Produktions- und Prozessoptimierung: Leadec ist zertifizierter COPA-DATA Bronze Partner
    • Die Zukunft der Fertigung gestalten: Leadec tritt der Open Manufacturing Platform bei
      Die Zukunft der Fertigung gestalten: Leadec tritt der Open Manufacturing Platform bei

    Industrieservice

    • „Sicher gegen Corona“ – Toyota Material Handling erhält Qualitätssiegel des TÜV Hessen
      „Sicher gegen Corona“ – Toyota Material Handling erhält Qualitätssiegel des TÜV Hessen
    • 70% Zeitersparnis durch den Einsatz von IBM Cognos Analytics
      70% Zeitersparnis durch den Einsatz von IBM Cognos Analytics
    • Zerspanungswerkzeuge bequem online bestellen
      Zerspanungswerkzeuge bequem online bestellen
    • Steigende Werkzeugpreise in der zweiten Jahreshälfte 2020
      Steigende Werkzeugpreise in der zweiten Jahreshälfte 2020

    Newsletter abonnieren

    • Alle wichtigen News aus der Businesswelt

    • Kompakt & aktuell

    • Völlig kostenfrei

    • Abmeldung ist jederzeit möglich.


    • Melden Sie sich jetzt an:

      Vielen Dank für Ihre Registrierung! Bitte prüfen Sie Ihren Posteingang oder Spam-Ordner, um das Abonnement zu bestätigen.

    Whitepaper Downloads

    • Hochstapler erwünscht – Eine Handlungsempfehlung für die Logistik
      Hochstapler erwünscht - Eine Handlungsempfehlung für die Logistik
    • Die neue Lobby: Kontaktlose Eingangsoptionen in der Gebäudeplanung nach der Pandemie
      Die neue Lobby: Kontaktlose Eingangsoptionen in der Gebäudeplanung nach der Pandemie
    • Digitale Zwillinge: Unterstützung von Maschinenbauern bei virtuellen Fabrikabnahmetests
      Digitale Zwillinge: Unterstützung von Maschinenbauern bei virtuellen Fabrikabnahmetests
    • Die Implementierung eines Energiemanagementsystems in 3 Schritten
      Die Implementierung eines Energiemanagementsystems in 3 Schritten

    Menü

    • Home
    • Fertigung
    • Industrie 4.0
    • Industrieservice
    • Whitepaper
    • Veranstaltungen

    Information

    • Mediadaten
    • Newsletter abonnieren
    • Newsletter abmelden
    • Impressum
    • Datenschutz
    • AGB

    Weitere BTN Portale

    • IT-Management.today
    • Marketingleiter.today
    • Personalleiter.today
    • Netzwerk.today

    Eine Marke von

    BTN Logo
    © 2020 Produktionsleiter.today | All Rights Reserved