Produktionsleiter.today Produktionsleiter.today
  • Top Themen
  • Fertigung
  • Industrie 4.0
  • Industrieservice
  • Whitepaper
  • Logistyx Content Hub
    On-Demand-Webinar: Wie Sie in Krisenzeiten die Risiken für die Supply Chain mindern

    On-Demand-Webinar: Wie Sie in Krisenzeiten die Risiken für die Supply Chain mindern

    Markenhersteller impfen ihre Lieferketten gegen das Coronavirus

    Markenhersteller impfen ihre Lieferketten gegen das Coronavirus

    Logistik Trends 2020 – die radikalen Veränderungen im Industriesektor

    Logistik Trends 2020 – die radikalen Veränderungen im Industriesektor

    Ist Ihr Omni-Channel-Fulfillment dem Weihnachtsgeschäft gewachsen?

    Ist Ihr Omni-Channel-Fulfillment dem Weihnachtsgeschäft gewachsen?

  • Veranstaltungen
Go to...

    Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Zivilrecht

    Laura LangerLaura Langer
    November 15, 2016

    Handyverträge: Bei Vertragsverlängerung neues Handy?

    Bei vielen Handyverträgen stellt der Anbieter dem Kunden gegen Preisaufschlag ein Handy zur Verfügung. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Kunde später bei einer Vertragsverlängerung automatisch Anspruch auf ein neues Gerät hat. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Amtsgericht München.
    AG München, Az. 213 C 23672/15

    Hintergrundinformation:
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Mobilfunkanbietern sind mehrfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen gewesen. Manche Vertragsklausel erklärten die Gerichte bereits wegen unangemessener Benachteiligung der Kunden für unwirksam. Eine Frage ist jedoch oft nicht eindeutig geregelt: Bei vielen Mobilfunkverträgen ist ein Handy gleich mit dabei. Was passiert nun bei einer Vertragsverlängerung – gibt es ein neues, aktuelles Gerät oder muss der Kunde sich mit dem alten zufriedengeben? Der Fall: Ein Mann hatte von seiner Lebensgefährtin zwei Handyverträge übernommen. Diese hatte der Anbieter jeweils als „Vertrag mit Handy“ bezeichnet. Bei Abschluss hatte die Lebensgefährtin je ein Gerät erhalten. Die Verträge wiesen Handy-Aufschläge von rund fünf und zehn Euro aus, liefen über 24 Monate und verlängerten sich automatisch, wenn der Kunde nicht kündigte. Als sich die Verträge nun wieder einmal automatisch verlängerten, verlangte der Kunde für jeden Vertrag ein aktuelles Smartphone. Der Mobilfunkanbieter lehnte ab. Der Kunde klagte daraufhin auf die Aushändigung neuer Geräte oder wahlweise auf Erstattung der kompletten Gebühren für den letzten Verlängerungszeitraum. Er habe den Vertrag mit den alten Geräten nicht nutzen können – diese seien defekt. Das Urteil: Das Amtsgericht München wies die Klage ab. Nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice erklärte das Gericht, dass die Überlassung von Mobiltelefonen im Rahmen solcher Verträge gegen einen Gebührenaufschlag erfolge. Der Kunde verpflichte sich zur Einhaltung einer bestimmten Vertragslaufzeit. Das bedeute aber nicht, dass er bei stillschweigender Verlängerung des Vertrages automatisch ein neues Gerät verlangen könne – oder dass der Handyaufschlag entfalle. Die Verlängerung bedeute nur, dass der bisherige Vertrag unverändert weiterlaufe. Die Übergabe eines neuen Handys oder Gebührenänderungen seien Dinge, die Kunden nur bei einem Neuabschluss oder bei einer aktiv vereinbarten Verlängerung aushandeln könnten. Ohne neue Verhandlungen bleibe es in jeder Hinsicht bei der ursprünglichen Vereinbarung. Auch eine Rückzahlung der gesamten Gebühren komme nicht in Frage – denn der Kunde habe die Möglichkeit gehabt, selbst ein Handy ohne Vertrag zu kaufen und damit den bestehenden Vertrag weiter zu nutzen.
    Amtsgericht München, Urteil vom 18. Februar 2016, Az. 213 C 23672/15

    Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

    Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

    Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

    Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

    Über den D.A.S. Rechtsschutz
    Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

    Firmenkontakt
    D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
    Dr. Claudia Wagner
    Victoriaplatz 2
    40477 Düsseldorf
    0211 477-2980
    [email protected]
    http://www.ergo.com

    Pressekontakt
    HARTZKOM
    Laura Wolf
    Hansastraße 17
    80686 München
    089 99846118
    [email protected]
    http://www.hartzkom.de

    Tags : AGB, Anspruch, BGH, D.A.S., Handy, Handyvertrag, Mobilfunkanbieter, Rechtsschutz, Rechtsschutzversicherung, Verbraucher, Vertragsverlängerung, Wettbewerbsrecht
    Laura Langer

    Laura Langer

    Laura ist als Junior Marketing Manager bei Business Today Network tätig. Zuletzt machte Sie Ihren Master-Abschluss in BWL mit Schwerpunkt Marketing.

    Industrie 4.0

    • Die neue Lobby: Kontaktlose Eingangsoptionen in der Gebäudeplanung nach der Pandemie
      Die neue Lobby: Kontaktlose Eingangsoptionen in der Gebäudeplanung nach der Pandemie
    • Digitale Zwillinge: Unterstützung von Maschinenbauern bei virtuellen Fabrikabnahmetests
      Digitale Zwillinge: Unterstützung von Maschinenbauern bei virtuellen Fabrikabnahmetests
    • Die Implementierung eines Energiemanagementsystems in 3 Schritten
      Die Implementierung eines Energiemanagementsystems in 3 Schritten
    • Carrypicker und die transport logistic 2021: Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Potenziale der Künstlichen Intelligenz
      Carrypicker und die transport logistic 2021: Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Potenziale der Künstlichen Intelligenz

    Fertigung

    • Zwei von drei Betrieben erlebten 2021 Liquiditätsengpässe durch Zahlungsausfall und -verzug
    • Die Vorteile von modernen ERP-Systemen in der Fertigungsindustrie
      Die Vorteile von modernen ERP-Systemen in der Fertigungsindustrie
    • Hochdynamische Produktions- und Prozessoptimierung: Leadec ist zertifizierter COPA-DATA Bronze Partner
      Hochdynamische Produktions- und Prozessoptimierung: Leadec ist zertifizierter COPA-DATA Bronze Partner
    • Die Zukunft der Fertigung gestalten: Leadec tritt der Open Manufacturing Platform bei
      Die Zukunft der Fertigung gestalten: Leadec tritt der Open Manufacturing Platform bei

    Industrieservice

    • „Sicher gegen Corona“ – Toyota Material Handling erhält Qualitätssiegel des TÜV Hessen
      „Sicher gegen Corona“ – Toyota Material Handling erhält Qualitätssiegel des TÜV Hessen
    • 70% Zeitersparnis durch den Einsatz von IBM Cognos Analytics
      70% Zeitersparnis durch den Einsatz von IBM Cognos Analytics
    • Zerspanungswerkzeuge bequem online bestellen
      Zerspanungswerkzeuge bequem online bestellen
    • Steigende Werkzeugpreise in der zweiten Jahreshälfte 2020
      Steigende Werkzeugpreise in der zweiten Jahreshälfte 2020

    Newsletter abonnieren

    • Alle wichtigen News aus der Businesswelt

    • Kompakt & aktuell

    • Völlig kostenfrei

    • Abmeldung ist jederzeit möglich.


    • Melden Sie sich jetzt an:

      Vielen Dank für Ihre Registrierung! Bitte prüfen Sie Ihren Posteingang oder Spam-Ordner, um das Abonnement zu bestätigen.

    Whitepaper Downloads

    • Hochstapler erwünscht – Eine Handlungsempfehlung für die Logistik
      Hochstapler erwünscht - Eine Handlungsempfehlung für die Logistik
    • Die neue Lobby: Kontaktlose Eingangsoptionen in der Gebäudeplanung nach der Pandemie
      Die neue Lobby: Kontaktlose Eingangsoptionen in der Gebäudeplanung nach der Pandemie
    • Digitale Zwillinge: Unterstützung von Maschinenbauern bei virtuellen Fabrikabnahmetests
      Digitale Zwillinge: Unterstützung von Maschinenbauern bei virtuellen Fabrikabnahmetests
    • Die Implementierung eines Energiemanagementsystems in 3 Schritten
      Die Implementierung eines Energiemanagementsystems in 3 Schritten

    Menü

    • Home
    • Fertigung
    • Industrie 4.0
    • Industrieservice
    • Whitepaper
    • Veranstaltungen

    Information

    • Mediadaten
    • Newsletter abonnieren
    • Newsletter abmelden
    • Impressum
    • Datenschutz
    • AGB

    Weitere BTN Portale

    • IT-Management.today
    • Marketingleiter.today
    • Personalleiter.today
    • Netzwerk.today

    Eine Marke von

    BTN Logo
    © 2020 Produktionsleiter.today | All Rights Reserved