Essen – Privatpersonen, die ihr Gründach von einem Handwerkerbetrieb (Dachdecker, Garten- und Landschaftsbauer) errichten lassen, können bis zu 1.200 Euro Einkommensteuer im Jahr sparen. Der Handwerkerlohn für Dach- und Fassadenarbeiten ist steuerlich absetzbar, da er unter § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG fällt. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist darauf hin, dass man als Privatperson für Renovierungs-/Modernisierungsarbeiten allerdings nur maximal 6.000 Euro pro Jahr für alle Handwerkerlöhne steuerlich geltend machen kann, wobei die Steuer um 20 Prozent der entsprechenden Aufwendungen gemindert wird. Dies entspricht einer maximalen Steuerersparnis von 1.200 Euro.
Achtung: Eine Doppelförderung ist nicht möglich. Es gibt keine Steuerermäßigung für öffentlich geförderte Maßnahmen oder steuerfreie Zuschüsse.
Dachbegrünung: Förderung über verschiedene Stellen
Wer die Förderung der Dachbegrünung für sich nutzen möchte, hat verschiedene Angebote zur Auswahl.
Es gibt folgende Förderprogramme, Konditionen und Anlaufstellen:
Bei der BEG-Förderung „Einzelmaßnahmen“ beträgt der einmalige Zuschuss für die Sanierung und Dämmung der Dachfläche 15 bis 20 Prozent, wenn er vor Auftragsvergabe bei der BAFA beantragt wird.
Sowohl bei der BEG-Förderung „Wohngebäude“ als auch bei der Förderung „Neubau“ gibt es ein Darlehen mit Tilgungszuschuss in Höhe von 5 bis 45 Prozent für die Sanierung zum Effizienzhaus, beziehungsweise ein Darlehen für den Bau klimafreundlicher Gebäude (Effizienzhaus 40 mit niedrigem CO2-Ausstoß). Das Darlehen muss ebenfalls vor der Auftragsvergabe beantragt werden, in diesem Fall bei der KfW.
Bei der Sanierung und Dämmung von Dachflächen kann beim Finanzamt ein Steuerbonus beantragt werden, bei dem man 20 Prozent der Kosten als Steuerermäßigung verteilt auf 3 Jahre erhält.
Ein Steuerbonus für Handwerkerleistungen, bei dem 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten als Steuerbonus fungieren, kann unter der Prämisse der Sanierung im/am selbst genutzten Haus beim Finanzamt ebenfalls beantragt werden.
Eine Niederschlagswasser-Gebühr, d.h. eine Reduzierung der Wasser-/Abwassergebühren, die allerdings regional unterschiedlich ist, kann bei den regionalen Bauämtern beantragt werden, wenn man Regenwasser mit einem Gründach zurückhalten möchte.
„Darüber hinaus bieten Länder, Städte und Gemeinden auch eigene Programme zur Förderung von Gründächern an“, weiß Steuerberater Roland Franz und erklärt: „Welche das sind, erfährt man auf Rückfrage bei seinem örtlichen Bauamt. Wichtig zu wissen ist, dass die verschiedenen Förderangebote in der Regel nicht miteinander kombinierbar sind.“
Für die Stadt Essen beispielsweise gilt:
Weniger Entwässerungskosten
Aufgrund ihres Beitrags zum Regenwassermanagement zahlen Hauseigentümer mit begrünten Dächern 50 Prozent weniger Entwässerungsgebühren.
Reduzierte Niederschlagswassergebühr
Wer Dach- und Garagenflächen begrünt, kann in Essen für diese Flächen 50 Prozent der Niederschlagswassergebühr sparen. Das regelt die Entwässerungsabgabensatzung (EAS) der Stadt. Voraussetzung ist, dass das Gründach fachgerecht aufgebaut und flächendeckend begrünt wird. Eine von allein entstandene Moosschicht erfüllt diese Voraussetzung nicht. Nur wenn die Dachbegrünung vorschriftsmäßig errichtet worden ist, kann sie Niederschläge auf den Dachflächen zurückhalten und durch Verdunstung direkt in den natürlichen Wasserkreislauf zurückführen. Das Restwasser wird dann erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung von der Dachfläche abgeleitet. „Bei lückenlos begrünten Dachflächen werden auf Antrag nur 50 Prozent der angeschlossenen Teilfläche bei der Gebührenberechnung berücksichtigt. 2023 beträgt die reguläre Niederschlagswassergebühr 1,84 Euro pro Quadratmeter. Für begrünte Flächen zahlt man quasi nur die Hälfte“, erklärt Steuerberater Roland Franz.
Zuvor ist jedoch ein Antrag beim Stadtsteueramt der Stadt Essen zu stellen: Abteilung Grundbesitzabgaben, 45121 Essen oder per E-Mail an [email protected] unter Angabe der Einheitswertnummer.
Das Stadtsteueramt benötigt folgende Angaben:
– die Größe der begrünten Dachfläche
– die Örtlichkeit der Begrünung (z.B. Garagendach oder Flachdach des Wohnhauses) sowie
– das Datum der Fertigstellung der Dachbegrünung.
Das Stadtsteueramt der Stadt Essen gibt noch folgenden Hinweis: Die Dachbegrünung muss innerhalb eines Monats nach Abschluss der Maßnahme angezeigt werden, um eine Neuberechnung der Niederschlagswassergebühr zu erreichen. Bei verspäteten Anträgen wird die Gebühr ab dem 1. des auf den Eingang des Antrags folgenden Monats reduziert.
Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.
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