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    Ablauffristen von Gutscheinen – Tipp der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

    Laura LangerLaura Langer
    Dezember 5, 2019

    Ablauffristen von Gutscheinen - Tipp der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

    Die Deutschen wollen dieses Jahr zu Weihnachten mit am meisten Geld für Gutscheine ausgeben (Bildquelle: ERGO Group)

    Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:

    Wer anderen eine Freude machen möchte, liegt mit einem Gutschein als Geschenk fast immer richtig. Und im Trend: Die Deutschen wollen dieses Jahr zu Weihnachten mit am meisten Geld für Gutscheine ausgeben. Damit das Geschenk kein Reinfall wird, sollten die Beschenkten über die jeweilige Gültigkeitsdauer Bescheid wissen. Steht auf dem Gutschein kein Ablaufdatum, ist er im Normalfall drei Jahre lang gültig. Das ist die übliche Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche. Fristbeginn ist jeweils das Ende des Jahres, in dem der Anbieter den Gutschein ausgestellt hat. Wer also 2019 einen Gutschein geschenkt bekommt, kann diesen bis zum 31. Dezember 2022 einlösen. Allerdings haben Gerichtsurteile den Gutschein-Ausstellern zugestanden, in bestimmten Fällen auch kürzere Ablauffristen festzusetzen. Dafür brauchen sie jedoch einen guten Grund, beispielsweise steigende Personalkosten. Diese könnten bei einem Gutschein über eine Dienstleistung, wie etwa einen Friseurbesuch, relevant werden. Zu kurz dürfen die Fristen jedoch nicht sein: So sehen die Gerichte Fristen unter einem Jahr meist als unwirksam an. Eine Ausnahme stellen Gutscheine dar, die für ein zeitlich begrenztes Ereignis gelten, wie eine Theateraufführung oder einen Zirkus: Sind die Aufführungen vorbei, ist der Gutschein verfallen. Ist ein Gutschein zwar abgelaufen, die dreijährige Verjährungsfrist aber noch nicht, können Verbraucher sich den Geldwert des Gutscheins auszahlen lassen. Dabei müssen Sie jedoch einen Abzug von 15 bis 20 Prozent für den entgangenen Gewinn des Ausstellers in Kauf nehmen. Wichtig: Es gibt keinen generellen Anspruch auf die Barauszahlung eines Gutscheins.
    Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.660

    Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

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    Über die ERGO Group AG
    ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. 40.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2018 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 15 Milliarden Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.ergo.com

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    ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
    Dr. Claudia Wagner
    ERGO-Platz 2
    40198 Düsseldorf
    0211 477-2980
    [email protected]
    http://www.ergo.com

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    089 99846118
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    http://www.hartzkom.de

    Laura Langer

    Laura Langer

    Laura ist als Junior Marketing Manager bei Business Today Network tätig. Zuletzt machte Sie Ihren Master-Abschluss in BWL mit Schwerpunkt Marketing.

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